Die Friedensverträge

Fast fünf Jahre verhandelten die Gesandten in Münster und Osnabrück verhandelt, bis sie sich endlich geeinigt hatten. Als es schließlich soweit war, die Monarchen und Landesfürsten ihre Zustimmung zu allem gegeben und die Gesandten in Münster ihre Unterschriften unter die Vertragstexte gesetzt hatten, feuerte man drei Kanonensalven von den Wällen der Stadt. Der Westfälische Friede war beschlossen - man schrieb den 24. Oktober 1648. Dieser sogenannte Westfälische Friede bestand genaugenommen aus drei einzelnen Verträgen. Da war zunächst der Friede zwischen dem Reich und Frankreich, einem dem Hauptgegner des Habsburgerkaisers. Hier verpflichtete sich Ferdinand III., dem französischen König dauerhaft Teile des Reichsgebietes abzutreten. So fielen vor allem Teile des Elsaß, ferner drei Reichsbistümer in Lothringen (Metz, Toul und Verdun) sowie zwei rechtsrheinische Festungen an Frankreich. Noch interessanter ist der zweite Friedensvertrag, das Ergebnis der Verhandlungen in Osnabrück. Hier einigte sich zunächst der Kaiser mit Schweden, einem anderen seiner großen Gegner. Die Schweden durften Vorderpommern an der Ostsee samt der Insel Rügen behalten, erhielten aber auch die wichtigen Ostseehäfen Wismar und Stettin, so dass sie sich eine weitgehende Kontrolle über den Ostseehandel verschafften. Zusätzlich wurden ihnen die Bistümer Bremen und Verden zugestanden. Darüber hinaus handelten sie als Entschädigung für ihren Truppenabzug die ungeheure Summe von fünf Millionen Reichstalern aus. Mit diesen Verhandlungserfolgen zählte Schweden eindeutig zu den Siegermächten des Krieges. Das eigentliche Kernstück des Osnabrücker Vertrages bezieht sich jedoch auf die Neugestaltung innerhalb des HEILIGEN RÖMISCHEN REICHES DEUTSCHER NATION, genauer gesagt auf die zukünftigen Beziehungen zwischen dem Kaiser und den einzelnen weltlichen und geistlichen Fürsten sowie den freien Reichsstädten. Ein neuer Beschluß sorgte dafür, daß die einzelnen REICHSSTÄNDE von nun an fast vollkommen unabhängig vom Kaiser - also souverän - ihre eigenen Belange regeln konnten, sei es nun die Gesetzgebung, die Finanzen oder Fragen der Landesverteidigung. Auch die religiösen Konflikte waren in den Osnabrücker Verhandlungen beigelegt worden. Katholiken, Lutheraner und KALVINSITEN galten jetzt als gleichberechtigt. Dementsprechend wurden auch die sogenannten obersten Reichsorgane, also die Institutionen, die das Miteinander im Reich regelten, wie der REICHSTAG oder das Reichskammergericht, von nun an gleichgewichtig mit Katholiken und PROTESTANTEN besetzt. Außerdem konnte der Streit um die jeweilige religiöse Zugehörigkeit der Besitzungen, beispielsweise von Städten oder Bistümern, die sich im Laufe des langen Krieges ja immer wieder geändert hatte, geschlichtet werden. Man wählte ein Datum, den 1. Januar 1624, das sogenannte Normaljahr, und so, wie zu diesem Zeitpunkt die KONFESSIONELLEN Verhältnisse gewesen waren, sollten sie fortan bleiben. Ob nun der aktuelle Landesherr ein anderes Glaubensbekenntnis vertrat, spielte dabei keine Rolle. Am Schluß soll noch kurz der dritte Friedensvertrag erwähnt werden, der sogar einen achtzigjährigen Krieg beendete und einen neuen Staat schuf: der spanisch-niederländische Frieden. Am 30. Januar 1648 wurde der Friedensvertrag unterzeichnet, in dem Spanien die abtrünnigen Provinzen in die Unabhängigkeit entließ, aus ihnen also einen eigenständigen Staat machte. Das gleiche erfreuliche Ergebnis brachte übrigens auch der Vertreter einiger schweizerischer Eidgenossenschaften mit nach Hause: Die Schweiz wurde förmlich aus dem deutschen Reichsverbund entlassen und galt fortan als selbständiger Staat. Betrachtet man die Verhandlungsergebnisse aus Münster und Osnabrück, so wird man feststellen, dass manche Staaten besser davonkamen als andere. Doch alle Parteien mussten ihre Zielsetzungen einschränken und Kompromisse schließen. Die langwierigen Verhandlungen in den beiden westfälischen Städten halfen aber immerhin, einen der bis dahin längsten und blutigsten Kriege in der Weltgeschichte zu beenden, sie schufen Grundregeln der gegenseitigen religiösen Akzeptanz, wandelten das Heilige Römische Reich endgültig in einen „Staatenbund“ um und hoben zwei "neue" Staaten aus der Taufe. DMH

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